Führerscheinklassen

Klasse BF 17 / B


- Beinhaltet AM,L
- Mindestalter 17 / 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge bis 3500kg, ausgenommen Krafträder
- Auch mit Anhänger bis maximal 750 kg zG. bei Anhängern über 750 kg zG. ist die Kombination auf 3500kg begrenzt.

Die Ausbildung zum begleitenden Fahren (BF 17) kann bereits 6 Monate vor dem 17ten Geburtstag begonnen werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson für BF 17:

- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
- darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben


Klasse BE
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Klasse BF 17 / B
- Mindestalter: 17 / 18 Jahre
- Für Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg jedoch maximal 3500 kg
- Die Fahrzeugkombination darf 7000kg nicht überschreiten

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.



Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Voraussetzung:
- Vorbesitz der Klasse BF 17 / B
- Mindestalter: 17 / 18 Jahre
- Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigem Gesamtgewicht zwischen 3500 kg und 4250 kg

Klasse A

- Beinhaltet A2, A1, AM
- Mindestalter: 20 Jahre. Bei 2-jährigem Vorbestiz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
- Mindestalter: 24 Jahre. Bei direktem Einstieg ohne Vorbesitz. - Zwei- und Dreiräder ohne Gewicht und Leistungsbeschränkung.



Klasse A2


- Beinhaltet A1, AM
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Bei 2-jährigem Vorbestiz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
- Zweiräder mit einer Motorleistung bis 35 KW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 KW / kg.
Klasse A1

- Beinhaltet AM
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Zweiräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 KW / kg.



Klasse AM



- Mindestalter: 16 Jahre.
- Zweiräder mit einer bbH von maximal 45 Km/h. Bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW bei Elektromotoren
- Dreiräder mit einer bbH von maximal 45 Km/h. Bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Nutz/Nennleistung bei Verbrennungs/Elektromotoren von maximal 4 KW.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von maximal 45 Km/h. Bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Nutz/Nennleistung bei Verbrennungs/Elektromotoren von maximal 4 KW.
- Leermasse von maximal 35 kg


Klasse Mofa


- Mindestalter: 15 Jahre.
- Einsitzige "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Verbrennungsmotor oder Elektromotor), mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bbH von maximal 25 Km/H



Klasse L

- Mindestalter: 16 Jahre.
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt werden. Mit einer bbH von maximal 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
- Für die Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich.